Rechtsanwaltskanzlei Hartner


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Abrechnung

Honorare

Gerne informieren wir Sie über die entstehenden Kosten vorab, sobald der Kostenaufwand für uns nach Ihren Angaben abschätzbar ist.

Auch bei der Abrechnung bereits erbrachter Leistungen orientieren wir uns am Grundsatz der Transparenz. Dabei senden wir unseren Mandanten regelmäßig eine detaillierte Aufstellung der ausgeführten Tätigkeiten und ermöglichen somit der Mandantschaft die Höhe der anfallenden Kosten und Gebühren jederzeit zu kennen.

Soweit keine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen wird, erfolgt unsere Abrechnung auf der Grundlage der italienischen Gebührenordnung für Rechtsanwälte (D. M. 8. April 2004 n. 127).

Auf Anfrage des Mandanten kann die Abrechnung auf Basis eines Stundensatzes erfolgen. Diese Art der Abrechnung kann bei einem hohen Gegenstands- oder Streitwert für die Mandantschaft kostengünstiger sein.

Andere Vergütungsvereinbarungen, die auf individuelle Bedürfnisse der Mandanten Bezug nehmen, können vereinbart werden.

Unser Ziel ist nicht nur eine konsequente Verfolgung der Interessen unserer Mandanten, sondern auch ein effizienter, erfolgsorientierter und den Wünschen unserer Mandanten angemessener Einsatz unserer Resourcen und Dienstleistungen.

Tatsächlich sorgt die überschaubare Größ
e unserer Kanzlei für Kommunikationsdichte, gewährleistet unsere langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des deutsch-italienischen Rechtsverkehrs höchstmögliche zeitliche Effizienz und kommen unseren Mandanten der schlanke Verwaltunsgapparat und die Kontinuität bei der Bearbeitung der Mandate zugute.




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