Rechtsanwaltskanzlei Hartner


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Forderungseinzug

Fachgebiete

Wir haben uns auf den anwaltlichen Forderungseinzug in ganz Italien spezialisiert.
Vor Einleitung kostenintensiverer Maßnahmen prüfen wir zunächst einmal die Liquidität des Schuldners. Falls der Aufenthalt des Schuldners nicht bekannt ist, fragen wir beim Einwohnermeldeamt, Arbeitgeber oder bei der Handelskammer nach.

Je nach dem gewonnenen Ermittlungsergebnis kommt es zur Kontaktaufnahme mit dem Schuldner bzw. zur Sendung eines anwaltlichen Aufforderungsschreibens. Mit der Zustimmung des Mandanten können aussergerichtliche Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen werden.

Scheitern alle aussergerichtlichen Einziehungsbemühungen, leiten wir je nach Sachlage ein gerichtliches Mahnverfahren oder ein streitiges Prozessverfahren ein.

Bedeutende praktische Erfahrungen konnten wir bei der Anwendung des neuen italienischen Zwangsvollstreckungsrechts sammeln. Die Reform hat das Verfahren allgemein beschleunigt und nach dem Vorbild anderer europäischer Rechtssysteme den Schuldner zu einer aktiven Mitarbeit verpflichtet.

Die Inkassotätigkeit im europäischen und aussereuropäischen Ausland (z. B. Forderungen aus Exportgeschäften) erfolgt durch unser muttersprachiges Fachpersonal. Eine eventuelle Vollstreckung wird vor Ort mit Hilfe unserer Korrespondenzanwälte durchgeführt.

Bei der Vollstreckung im innereuropäischen Raum bedient sich die Kanzlei der bereits erworbenen Erfahrungen auf dem Gebiet des “europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen”.




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