Rechtsanwaltskanzlei Hartner


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Insolvenzrecht

Fachgebiete

Unsere Kanzlei stellt Schuldnern und Gläubigern nicht nur im Vorfeld der wirtschaftlichen Krise, sondern auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Seite.

Dabei vertreten wir unsere Mandanten u. a. bei der Erhebung von Rechtsmitteln gegen den Eröffnungsbeschluss, Anmeldung von Forderungen, Aussonderung von Gegenständen, Gläubigerversammlungen, Klagen auf Feststellung der Forderungen, Insolvenzanfechtungen, Einsprüchen gegen Entscheidungen des Verwalters bzw. des Insolvenzrichters sowie im Restschuldbefreiungsverfahren.

Darüberhinaus betreuen wir unsere Mandanten in Verfahren zur Abwendung der Insolvenz, in verwaltungsbehördlichen Zwangsliquidationen und Zwangsverwaltungen.

Daneben tritt die Tätigkeit als Sachverständiger, die von unseren qualifizierten Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern ausgeübt wird.

Bedeutende Erfahrungen konnte unsere Kanzlei bei der Anwendung des neuen italienischen Insolvenzrechts sammeln. Die Reform trat am 16.07.2006 in Kraft, schränkt die Zulässigkeit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erheblich ein, beschleunigt das Verfahren zur Feststellung der Forderungen, vereinfacht die bisher strengen Verfahrensvorschriften bei der Verwertung der Insolvenzmasse und führt
ex novo die Restschuldbefreiung ein.

Auf dem Gebiet des internationalen Insolvenzrechts beschäftigt sich die Kanzlei regelmä
ßig mit den Wirkungen von Auslandsinsolvenzen in Italien und von Inlandsinsolvenzen im Ausland sowie mit der Lösung internationaler Insolvenzfälle.




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