Rechtsanwaltskanzlei Hartner


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Internationales Privat- und Prozessrecht

Fachgebiete

Aufgrund unserer internationalen antwaltlichen Erfahrung sind wir in der Lage, für unsere Mandanten Probleme des internationalen Privatrechts und der gerichtlichen Zuständigkeit zu lösen.

Als international tätige Rechtsanwaltskanzlei stellt ein zentraler Arbeitsbereich der des internationalen Vertragsrechts dar.

Für die Gestaltung eines internationalen Vertrags ist ein hoher Grad an juristischer und sprachlicher Spezialisierung notwendig.

Aufgrund der Verschiedenheit der Rechtssysteme kann die richtige Wahl der Fachausdrücke dem Mandanten schlimme Folgen ersparen. Zudem ist es bei der Wahl des anzuwendenden Rechts unabdingbar, die Rechtssysteme der Länder, in denen der Vertrag Anwendung finden soll, zu kennen.

Besonders beschäftigt hat sich die Kanzlei mit dem Phänomen der
lex mercatoria, das im Welthandel zunehmend an Bedeutung gewonnen hat.

Wie die Praxis zeigt, kann in bestimmten Fällen bei der Vertragsausführung der Verweis auf die Grundregeln der internationalen Handelsverträge, die vom Internationalen Institut für die Vereinheitlichung des Privatrechts (Unidroit) ausgearbeitet wurden, besonders vorteilshaft sein.

Bei der Ausführung internationaler Mandate hat unsere Kanzlei auch im internationalen Erbrecht, Familienrecht und Ausländerrecht bedeutende Erfahrungen vorzuweisen.

Unser Tätigkeitsfeld im internationalen Prozessrecht umfasst auch die anwaltliche Vertretung bei der Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Entscheidungen in Italien unter Anwendung des nationalen, europäischen und zwischenstaatlichen Rechts.




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