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Fachgebiete
Auf dem Gebiet des Personen- und Kapitalgesellschaftsrechts bieten wir anwaltliche Beratung bei Gesellschaftsgründungen, Umwandlungen, der Gestaltung von Gesellschaftsnebenabreden und Gesellschaftsauflösungen. Wir begleiten bzw. vertreten unsere Mandanten bei Gesellschaftsversammlungen.
Von Vorteil zeigten sich dabei in der Praxis die Neuregelungen der Reform des italienischen Gesellschaftsrechts, das u. a. die Unternehmensgründung vereinfacht, die Vertragsautonomie erweitert und neue Formen der corporate governance eingeführt hat.
Auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts wurde unsere Kanzlei zum Beispiel mit der gerichtlichen Vertretung von Haftungsfragen und Streitfällen zwischen Gesellschaftern und der Gesellschaft sowie mit der gerichtlichen Anfechtung von Gesellschaftsbeschlüssen, Aufhebung von Verträgen bei Interessenskollisionen und mit der Beschlagnahme von Aktien und Gesellschaftsanteilen beauftragt.
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